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Geschäfts- und Lieferbedingungen

Metzgerei/& Partyservice

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Metzgerei Hoffmann – Party- und Leihservice

1. Auftrag und Leistungsumfang
Maßgeblich für den Auftrag sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren, Mengen und Leistungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Abstimmung mit uns.

2. Personenzahl und Änderungen
Die endgültige Personenzahl sowie Änderungen der Bestellmenge sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen können nur berücksichtigt werden, sofern dies organisatorisch und produktionstechnisch möglich ist.

3. Preise und Zusatzleistungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Nachträglich gewünschte oder zusätzlich erforderliche Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Lieferung und Abholung
Liefer- und Abholzeiten werden individuell vereinbart. Durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten oder zusätzliche Fahrten können gesondert berechnet werden.

5. Leihbehältnisse und Leihgegenstände
Sämtliche Leihbehältnisse und Leihgegenstände bleiben Eigentum der Metzgerei Hoffmann.

Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt und innerhalb von drei Werktagen nach der Veranstaltung bzw. Abholung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei ungereinigter oder übermäßig verschmutzter Rückgabe berechnen wir den zusätzlichen Reinigungsaufwand mit 50,00 € pro Arbeitsstunde.

Fehlende, verlorene oder beschädigte Leihbehältnisse und Leihgegenstände werden entsprechend dem Wiederbeschaffungs- bzw. Ersatzwert in Rechnung gestellt.

6. Umgang mit Speisen
Nach Übergabe bzw. Abholung ist der Auftraggeber für die sachgerechte Lagerung, Kühlung und Warmhaltung der Speisen verantwortlich. Für Qualitätsbeeinträchtigungen durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung nach Übergabe übernehmen wir keine Haftung.

7. Allergene und Unverträglichkeiten
Allergien und Unverträglichkeiten sind uns vor Auftragserteilung mitzuteilen. Angaben zu Allergenen und kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Kreuzkontakte können trotz sorgfältiger Arbeitsweise nicht vollständig ausgeschlossen werden.

8. Stornierungen und Änderungen
Stornierungen oder wesentliche Änderungen eines bestätigten Auftrags sind uns frühzeitig schriftlich mitzuteilen. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für speziell beschaffte Waren, Vorbereitungsarbeiten oder individuell angefertigte Produkte, können berechnet werden.

9. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

10. Haftung
Für Schäden an Leihgegenständen, die während der Überlassungsdauer durch den Auftraggeber, dessen Gäste oder sonstige von ihm zu verantwortende Personen entstehen, haftet der Auftraggeber im gesetzlichen Umfang.

11. Unvorhersehbare Ereignisse
Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, die eine Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.

12. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.


 

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